In Russland steigt die Zahl politischer Gefangener an
28.12.09
Am Vorabend zum 30. Oktober, dem Tag der Politischen Gefangenen, fiel in Kazan das Urteil gegen islamische Extremisten.
Einem der Angeklagten, der füher für unschuldig erklärt worden war, wurde eine Zwangseinweisung angeordnet. Das Strafverfahren in der Sache hatte Föderaler Sicherheitsdienst der Republik Tatarstan in Kazan (FSB) vor drei Jahren (am 7. Dezember 2006)
eingeleitet. Die FSB-Beamten hatten Wohnungen durchsucht, zahlreiche u.a die verbotene Partei der Befreiung betreffende Beweismaterialien gesammelt sowie neun Verdächtige festgenommen. Danach war drei Personen Ausreiseerlaubnis entzogen und drei weitere bis dahin als Zeugen aufgetretenen Personen waren im Mai 2007 festgenommen worden.
Den der Mitgliedschaft in der verbotenen Partei der Befreiung verdächtigen Personen wurde zum ersten Mal in Russland ein bewusster Versuch der Machtübernahme unter Anwendung von Gewalt vorgeworfen. Bei den Verdächtigen und Angeklagten wurden jedoch keine Beweisstücke entdeckt, die direkt auf Absicht feindlichen Handelns hinweisen könnten, d.h. Waffen, Munition, Sprengstoff
und irgendwelche ähnliche Gegenstände.
Der stellvertretende Leiter der Ermittlungsabteilung des FSB für das Gebiet Tatarstan K.M. Trofimienko stellte folgende Begründung der von ihm unterzeichneten Anklageschrift dar: selbst die Ideologie der Organisation Hizb ut-Tahrir, die alle Staatsformen, ausgenommen dem Halifat, für fehlerhaft halte, reiche, um die Anhänger solcher Ideen unter Anklage zu stellen, weil sie zur Umwandlung gesellschaftlichen Systems unter Anwendung von Gewalt bereit seien. Die einzigen Beweise für die mutmaßliche Absicht des Staatsumsturzes, die die Ermittler geliefert hatten, sollten mancherlei Schriften, Flugblätter und deren Expertisen sowie Aussagen von Geheimzeugen sein.
Einer von den sogenannten Geheimzeugen erschien mitten im Gerichtsverfahren und forderte, ihn nochmals zu verhören, diesmal unter seinem eigenen Namen. Danach erzählte er vom Druck, den die Ermittlungsbeamten auf ihn ausgeübt hatten, um ihn zur Aussage zu zwingen, die ihre Version des Hergangs bestätigen würde.
Die Expertisen der Flugblätter wurden jedoch nicht dem Beweismaterial beigefügt, da deren auf Antrag eines Experten-Psychologen von unabhängigen Experten durchgeführten und dem Gericht auf Antrag des Richterkollegiums vorgelegten Analysen ergaben, dass für die darin enthaltenen Meinungen keine wissenschaftliche Begründung vorliegt. Trotzdem stellte das Richterkollegium des Obersten
Gerichts der Republik Tatarstan unter dem Vorsitz von P.M.Kondratiew fest, dass das gesammelte Beweismaterial genüge, um die Angeklagten für schuldig des Versuchs der Machtübernahme unter Anwendung von Gewalt sowie der Miteinbeziehung von Dritten in die Verübung dieses so schweren Verbrechens zu erklären.
Zur Zeit deutet alles daruf hin, dass die meisten Verurteilten einen Antrag auf Aufhebung des Urteils beim Obersten Gericht der Russischen Föderation einreichen werden. Weiteres zur durchgeführten Ermittlung: siehe Artikel des Komitees für Bürgerliche Hilfe und des Zentrums für die Verteidigung der Menschenrechte Memorial vom 29.01.2007, 30.05.2007 und 01.06.2007.
http://www.memo.ru/2007/01/30/3001072.html
http://www.memo.ru/2007/05/30/3005071.html
http://www.memo.ru/2007/06/05/0506074.html
Einzelheiten: Elena Riabinowa, Tel.:












