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Entlastung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg

19.01.10

Am 1. Oktober ist Protokoll Nr. 14bis zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten rechtkräftig geworden.


Bemerkenswert ist, dass nur Russland von den Mitgliedstaaten des Europarats bislang Protokoll Nr. 14 nicht ratifiziert hat. Auf Grund der fehlenden Ratifizierung durch Russland ist dieses Protokoll noch immer nicht in Kraft. Dazu ist die Ratifikation aller Vertragsstaaten notwendig.

Das Protokoll Nr. 14bis bestimmt die Verfahrensmaßnahmen zur rascheren Behandlung der Beschwerden durch den Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Jetzt kann ein Einzelrichter Beschwerden abweisen, die er für unzulässig erklärt. Bislang war dafür eine Kammer bestehend aus drei Richtern notwendig. Drei Richter, bisher sieben Richter, können grundsätzliches Urteil sprechen. Mit diesen Änderungen ist eine erhebliche Entlastungswirkung des Europäischen Gerichtshofes zu erwarten. Im Moment gibt es mehr als 30 Tausend Beschwerden der russischen Bürger in Straßburg und diese Zahl der Beschwerden steigt beunruhigend.
 
Bis jetzt haben sieben Staaten Protokoll 14bis ratifiziert (Dänemark, Georgien, Island, Irland, Monaco, Norwegen und Slowenien), sieben weitere Staaten haben es unterzeichnet (Österreich, Frankreich, Luxemburg, Rumänien, San Marino, Spanien und Mazedonien) und neun Staaten haben durch einseitige Erklärung Protokoll Nr. 14bis für anwendbar erklärt (Belgien, Deutschland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich u.a. ).

Ab dem 1. Juli 2009 sind die neuen Regelungen von den Richtern am Europäischen Gerichtshof in der Praxis angewandt. Sie haben 727 Entscheidungen getroffen (396 Entscheidungen betreffen Deutschland, 131 das Vereinigte Königreich, 82 die Schweiz).